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   LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16   

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https://dejure.org/2018,59953
LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16 (https://dejure.org/2018,59953)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16.01.2018 - 13 O 84/16 (https://dejure.org/2018,59953)
LG Wuppertal, Entscheidung vom 16. Januar 2018 - 13 O 84/16 (https://dejure.org/2018,59953)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Köln, 24.05.2017 - 6 U 161/16

    Werbung durch Kundenbewertungen auf der Website

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16
    Die nach Abgabe einer Unterlassungserklärung durch einen erneuten Wettbewerbsverstoß begründete Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich allenfalls durch eine weitere Unterlassungserklärung mit einer gegenüber der ersten erheblich höheren Strafbewehrung ausgeräumt werden (st. Rspr., vgl. etwa OLG Köln, Urteil vom 24.05.2017 - 6 U 161/16).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16
    Entgegen der Ansicht der Klägerin geht das Gericht zwar davon aus, dass kein sechsfacher Verstoß vorliegt, sondern der Umstand, dass der Prospekt auf dem Server der Beklagten verblieben ist, als ein einheitlicher Vorgang zu werten ist, so dass nur von einem Verstoß auszugehen ist (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 04.05.2017, GRUR 2017, 823).
  • BGH, 13.05.1982 - I ZR 205/80

    Senioren-Paß

    Auszug aus LG Wuppertal, 16.01.2018 - 13 O 84/16
    Das Verschulden der Beklagten ist, da eine Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungsverpflichtung vorliegt, zu vermuten (ständige Rechtsprechung, vergleiche etwa BGH GRUR 1982, 688, 691).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2019 - 15 U 20/18

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Wuppertal vom 16.01.2018, Az. 13 O 84/16, unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung im Hinblick auf die Zahlungsansprüche teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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